EU Petition 2018

Wahlfreiheit für gesundes Licht!

Petition

an die Europäische Kommission

Direktion C - Erneuerbare Energien, Forschung und Innovation, Energieeffizienz

Nach den Vorschlägen der EU-Kommission sollen die Anforderungen an den Energieverbrauch von Leuchtmitteln zum 1.9.2018 und 1.9.2020 sukzessive verschärft werden. Die Folge davon wäre, dass die Verbraucher dann nur noch LED-Leuchtmittel erwerben können.

Dagegen wollen wir uns wehren! Denn die erheblichen gesundheitlichen Risiken von LEDs sind längst wissenschaftlich nachgewiesen.

Es gibt viele Faktoren, die dabei eine Rolle spielen. Etliche sind auch auf unseren Seiten unter Leuchtdioden und LED Kompakt zusammengetragen. In unserer Petititon beziehen wir uns vor allem auf die Risiken, die durch Studien sicher belegt sind, wie zum Beispiel die steigenden Zahlen an Augenerkrankungen, Kurzsichtigkeit bei Kindern und zunehmender Altersblindheit durch Makuladegeneration, die unzweifelhaft in direkten Zusammenhang mit dem hohen Blaulichtanteil in der LED stehen.

Es darf nicht sein, dass die Gesundheit der Menschen in der EU gefährdet wird wegen einer möglichen Energieersparnis - die sich beim Nachrechnen als viel geringer erweist als man annehmen möchte.

Deshalb fordern wir:

Kein LED-Gebot auf Kosten unserer Gesundheit!

Wahlfreiheit für gesundes Licht!

 

Bitte unterzeichnen Sie die Petition hier!

 

Die Petition gibt es auch auf englisch, französisch, italienisch, niederländisch, spanisch, rumänisch, polnisch und ungarisch. Bitte an Freunde in den genannten Ländern weiterleiten!

Unser Anliegen haben wir auch in einem Kommentar an die Direktion für Erneuerbare Energien, Forschung und Innovation, Energieeffizienz bei der europäischen Kommission dargelegt. Der Kommentar kann hier eingesehen werden:

Die EU Kommission hat eine wissenschaftliche Bewertung der potenziellen Gesundheitsrisiken durch LED beauftragt. Verantwortlich dafür zeichnet das Scientific Committee on Health, Environmental and Emerging Risks (SCHEER). Der Bericht des SCHEER Gremiums wurde Mitte Juli 2018 veröffentlicht und ist hier einzusehen.

Dr. Uwe Geier hat einen ausführlichen Kommentar verfasst, wie die Aussagen des SCHEER Reports zu bewerten sind:

EU-Entscheidung am 17. Dezember 2018 gefallen!

Am 17. Dezember haben sich die Vertreter der EU-Länder getroffen, um über die neuen Vorgaben abschließend zu beraten. Erfreulicherweise wurden zwei von uns mit in die Diskussion eingebrachte Punkte positiv entschieden: Die Werte für Lichtflimmern wurden deutlich begrenzt und die Zulassung der Halogen-Stecklampen u.a. mit Sockel G9 wird bis 2023 verlängert. Details siehe im Lichtbrief vom Dezember 2018.

Verordung 2021/23 tritt in Kraft

Mit Wirkung vom Dezember 2019 tritt die neue EU-Verordnung schrittweise in Kraft. Details dazu siehe Lichtbrief vom Dezember 2019.

Was leuchten will, muss sich verbrennen lassen.

Viktor Frankl (1905-1997), österr. Psychiater
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