Temperaturstrahler
Temperaturstrahler nennt man alle Lichtquellen, die Licht aus Wärme erzeugen. Neben der Sonne sind das vor allem die Glühlampe und die Halogenglühlampe.
Die Glühlampe
Die Glühlampe wurde seit dem 19. Jahrhundert stufenweise entwickelt (zur Geschichte siehe hier)). Die ersten Lampen enthielten einen Kohleglühfaden, später wurde ein Metallglühfaden verwendet. Durch ständige technische Verbesserungen wurde die Glühlampe immer besser einsetzbar und diente im 20. Jahrhundert als Standardleuchtmittel in allen Bereichen.
In einer Glühlampe fließt elektrischer Strom durch einen dünnen, aus einem leitenden Material bestehenden Faden und erhitzt diesen so stark, dass er zu glühen beginnt. Der Faden besteht in der Regel aus einem Metall mit hohem Schmelzpunkt wie Osmium, Tantal und Wolfram und ist zu einer Wendel aufgerollt. Das Licht in der Glühlampe ist dabei nur ein „Nebenprodukt“, der größte Teil der aufgewendeten Energie (ca. 85-95%) wird in Wärme umgewandelt. Diese Wärme sorgt für einen hohen Infrarotanteil im Glühlampenlicht, der für den "Wohlfühlfaktor" sorgt.
Eine Glühlampe besteht in der Regel aus einem Sockel, durch den der elektrische Strom zugeführt wird, und einem Glaskolben, der den Glühfaden und dessen Halterung vor der Außenumgebung abschirmt. Die Sockelfassungen sind europaweit standardisiert (E27 oder E14), dadurch sind die Lampen schnell auszuwechseln und in jede Standardleuchte einzuschrauben.
Die Farbwiedergabe der Glühlampe ist ausgezeichnet, ihr Licht warm und gemütlich, und Glühlampen lassen sich problemlos dimmen. Sie brauchen keine Vorschaltgeräte, verursachen also kaum Elektrosmog, und ihre Lichtleistung steht sofort nach dem Einschalten voll zur Verfügung.
Glühlampen wurden seit 2009 in der EU und vielen weiteren Ländern wegen ihrer Energieineffizienz stufenweise ausgephast – das heißt, sie dürfen inzwischen nicht mehr auf den Markt gebracht werden. Betroffen ist dabei aber nur das erstmalige In-Verkehr-Bringen, der Abverkauf von Beständen ist ohne Zeitlimit weiterhin möglich. Daher sind Glühlampen im Elektrofachhandel und auch im Internet derzeit noch problemlos zu erwerben.
Leistung: | je nach Lampe von 25 bis zu 1.000 Watt |
Lichtstrom: | 730 lumen bei 60 Watt |
Lichtausbeute: | 12-15 lm/W bei 60 Watt |
Energieeffizienzklasse: | E (von A++ bis E, also niedrigster Wert in Bezug auf Effizienz) |
Farbtemperatur: | 2300 K bis 2900 K (warmweiß) |
Farbwiedergabe: | 100 Ra (von 100, also bestmöglichster Wert in Bezug auf Farbwiedergabe) |
Lebensdauer: | ca. 1000 Stunden |
Glühlampen verbrauchen keinen zusätzlichen "Blindstrom". Die Herstellung einer Glühlampe ist einfach und verbraucht wenig Energie, sie ist leicht zu entsorgen und frei von Quecksilber und Schwermetallen. Ihre Leuchtkraft lässt innerhalb der Lebensdauer nicht nach. Glühlampen flimmern nicht, sie sind augenfreundlich und fördern scharfes Sehen, verursachen keine Nebengeräusche, lassen sich problemlos dimmen und besitzen ein sonnenähnliches Vollfarbspektrum sowie die bestmöglichste Farbwiedergabe.
Die meiste Energie wird als Wärme abgegeben, nicht als Licht.
Die Beschränkung der Lebensdauer von Glühlampen auf 1.000 Stunden wurde 1924 im so genannten „Phoebuskartell“ festgelegt.
Das später wegen illegaler Preisabsprachen hochumstrittene Kartell der großen Lichthersteller in Europa und den USA (u.a. General Electric, Philips, Osram) führte viele bis heute geltende Industrienormen ein, wie beispielsweise den E27- und E14-Sockel für Glühlampen. Die Festlegung der Lebensdauer der Glühlampe hatte auch praktische Hintergründe – es sollten vergleichbare Parameter zwischen den widerstreitenden Faktoren Lebensdauer, Helligkeit und Stromverbrauch (bei steigender Lebensdauer leuchtet eine Lampe in der Regel schwächer) geschaffen werden. Dass dabei auch ökonomische Interessen eine Rolle spielten, ist aber unbestritten.
Berühmt geworden ist die so genannte „Centennial Bulb“, die seit 1901 in der Polizeiwache von Livermoore/Kalifornien ununterbrochen leuchtet. Natürlich lassen sich die dortigen Bedingungen (z. B. das stetige Brennenlassen ohne Ein- und Ausschalten) kaum auf eine alltägliche Nutzung übertragen, trotzdem zeigt ein solches Beispiel, dass normativ festgelegte technischen „Fakten“ oft längst nicht so klar und eindeutig sind, wie behauptet wird.
Die Halogenglühlampe
Halogenglühlampen (Nieder- wie Hochvolthalogen) gehören zu den Temperaturstrahlern. Es gibt sie seit 1959 in vielen verschiedenen Variationen, von denen hier einige vorgestellt werden. Bei Halogenglühlampen ist die Glühwendel im Vergleich zur Glühlampe sehr verkleinert und in einen Quarzglaskolben eingebettet, der mit Halogengasen (Jod, Brom) gefüllt ist. Das Gas sorgt für höhere Lichtausbeute und längere Lebensdauer und mindert den Energieverbrauch.
Bei Hochvolt-Halogenglühlampen befindet sich der kleine Kolben mit dem Gas üblicherweise in einem Glühlampen-Glaskolben mit E14- oder E27-Sockel. Es gibt aber auch Varianten mit G9-Stiftsockel: diese sehr kleinen Lampen – ohne Glühbirne „drum herum“ – dürfen wegen ihrer relativ hohen Energieeffizienz auch nach 2018 noch ohne Einschränkungen verkauft werden. Halogenstablampen mit R7s-Fassung (das sind kleine Glasstäbchen, die u.a. in Deckenstrahlern eingesetzt werden) zählen ebenfalls zu den weiterhin erhältlichen Hochvolt-Halogenglühlampen.
Niedervolt-Halogenlampen, die eine noch höhere Lichtausbeute und Lebensdauer haben, ähneln den Lampen mit G9-Sockel (Sockelbezeichnungen G4, 5 oder 6 – im Unterschied zum G9-Sockel mit rundgebogenen Metallverbindungen haben die Niedervoltsockel gerade Stifte zum Einstecken). Sie brauchen in der Regel einen Transformator, können aber auch mit einem Gleichstromnetzteil betrieben werden. Das Gleichstromnetzteil verhindert etwaiges Flimmern und erzeugt auch keinen Elektrosmog. Niedervolt-Halogenlampen werden oft für Lichtsysteme wie Einbaustrahler und Deckenspots verwendet. Wie alle Lampen, die mit Transformatoren betrieben werden, haben sie ein erhöhtes Aufkommen von Elektrosmog.
Qualitativ lässt sich das Licht einer Halogenglühlampe mit dem der Glühlampe vergleichen: es ist insgesamt etwas heller, hat aber gleichfalls eine hervorragende Farbwiedergabe und ist in der Hochvoltvariante problemlos dimmbar und weitgehend elektrosmogfrei.
Spannung: | 12 Volt statt 230 Volt bei allen Hochvolt-Lampen |
Lichtstrom: | 770-1650 lumen |
Lichtausbeute: | 15-27 lm/W |
Energieeffizienzklasse: | B (von A++ bis E, also deutlich höherer Wert in Bezug auf Effizienz) |
Farbtemperatur: | 800 K bis 3000 K (warmweiß) |
Farbwiedergabe: | 100 Ra (von 100, also bestmöglichster Wert in Bezug auf Farbwiedergabe) |
Lebensdauer: | ca. 4000-5000 Stunden |
Leistung: | je nach Lampe, 46 Watt entspricht 60 Watt der Glühlampe |
Lichtstrom: | 700 lumen bei 46 Watt |
Lichtausbeute: | 10-19,5 lm/W |
Energieeffizienzklasse: | C-D (von A++ bis E, also mittlerer Wert in Bezug auf Effizienz) |
Farbtemperatur: | 2700 K bis 2800 K (warmweiß) |
Farbwiedergabe: | 100 Ra (von 100, also bestmöglichster Wert in Bezug auf Farbwiedergabe) |
Lebensdauer: | ca. 2000 Stunden (also doppelt so lange wie eine Glühlampe) |
Hochvolt-Halogenglühlampen sind der Glühlampe vergleichbar: Sie verbrauchen keinen zusätzlichen "Blindstrom", flimmern nicht und enthalten kein Quecksilber. Sie sind sehr geeignet für punktgenaues Beleuchten, verursachen in der Regel keine Nebengeräusche, lassen sich problemlos dimmen und besitzen ein sonnenähnliches Vollfarbspektrum sowie die bestmöglichste Farbwiedergabe.
Niedervolt-Halogenglühlampen lassen sich aufgrund der niedrigen Spannung auch sehr gut im Bad oder in der Küche einsetzen, sie sind langlebig, verbrauchen relativ wenig Strom und sind als energieeffizienteste Temperaturstrahler in Klasse B derzeit noch nicht von der Ausphasung betroffen.
Auch bei der Hochvolt-Halogenglühlampe wird immer noch viel Energie in Form von Wärme abgegeben. Die Halogengase Jod und Brom sind gesundheitsschädlich, sind allerdings nur in sehr geringen Mengen enthalten.
Niedervolt-Halogenglühlampen benötigen in der Regel einen Trafo und einen speziellen Dimmer, die unter Umständen störungsanfällig sind und störende Geräusche sowie Elektrosmog verursachen können. Beides kann durch ein Gleichstromnetzteil verhindert werden.
Die Ökodesign-Verordnung der EU sieht für 2018 die Ausphasung (das bedeutet, dass diese Lampen nicht mehr „erstmalig in Verkehr“ gebracht werden dürfen, ein Verkauf von Altbeständen ist weiterhin zulässig!) weiterer Lampen vor. Ausgenommen sind dabei:
- Niedervolt-Halogenlampen (12V, 24V) Effizienzklasse B
- Hochvolt-Halogenlampen Klarglas mit Sockel G9 und R7s in Effizienzklasse C
In der Entscheidungsphase ist derzeit eine weitere Verordnung, in der ab 2020 defacto alle Leuchtmittel außer LED durch gesteigerte Effzienzvorgaben ausgephast werden sollen. Lichtfragen.info - Netzwerk für gutes Licht hat einen Kommentar an das Energiedirektorat verfasst, in dem die gesundheitlichen Risisken der LED-Technik dargestellt werden.
Mit einer Petition wollen wir diesem Anliegen Gewicht geben und fordern Wahlfreiheit für gesundes Licht. Dafür müssen bis Oktober 2018 viele tausend Stimmen zusammenkommen - jeder Unterzeichner ist wichtig!
Alle Infos dazu hier.
Und direkt zur Petition geht es hier: change.org/wahlfreiheitgesundeslicht